OGH
27.09.1988
4Ob54/88
UWG §1 D3f;
Sittenwidrig handelt insbesondere auch ein Vertragspartner, der dem anderen Vertragspartner während der Dauer der Zusammenarbeit Kunden abwirbt oder einen dem Mitbewerber ausgespannten Angestellten gerade zur Werbung im Kundenkreis des Mitbewerbers verwendet.
TE OGH 1988/09/27 4 Ob 54/88
RS0078501