Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.09.1988

Geschäftszahl

4Ob54/88

Norm

UWG §1 D3f;

Rechtssatz

Sittenwidrig handelt insbesondere auch ein Vertragspartner, der dem anderen Vertragspartner während der Dauer der Zusammenarbeit Kunden abwirbt oder einen dem Mitbewerber ausgespannten Angestellten gerade zur Werbung im Kundenkreis des Mitbewerbers verwendet.

Entscheidungstexte

TE OGH 1988/09/27 4 Ob 54/88

Rechtssatznummer

RS0078501