Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.09.1988

Geschäftszahl

4Ob54/88

Norm

UWG §1 D3f;

Rechtssatz

Beendet ein Unternehmen die bestehende - vertragliche - Zusammenarbeit in Schädigungsabsicht ohne berücksichtigungswürdigen Grund unter Ausnützung der durch die Zusammenarbeit gewonnenen Kenntnisse und entbindet es seine Geschäftsführer von den sie als Angestellte des Mitbewerbers treffenden Treuepflichten, ist auch das Verleiten von Kunden des Mitbewerbers zur ordentlichen Vertragsauflösung langfristiger Abnahmeverträge unlauter.

Entscheidungstexte

TE OGH 1988/09/27 4 Ob 54/88

Rechtssatznummer

RS0078499