OGH
27.09.1988
4Ob54/88
UWG §1 D3f;
Beendet ein Unternehmen die bestehende - vertragliche - Zusammenarbeit in Schädigungsabsicht ohne berücksichtigungswürdigen Grund unter Ausnützung der durch die Zusammenarbeit gewonnenen Kenntnisse und entbindet es seine Geschäftsführer von den sie als Angestellte des Mitbewerbers treffenden Treuepflichten, ist auch das Verleiten von Kunden des Mitbewerbers zur ordentlichen Vertragsauflösung langfristiger Abnahmeverträge unlauter.
TE OGH 1988/09/27 4 Ob 54/88
RS0078499