Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.09.1988

Geschäftszahl

4Ob56/88; 4Ob62/92

Norm

RabG §1;

RabG §12;

UWG §1 C5a;

Rechtssatz

Wenn sich Landwirte als letzte Verbraucher zu organisieren suchen, um ihr Interesse an möglichst niedrigen Preisen zu verfolgen, indem sie den Mitgliedern auch den verbilligten Bezug von Konsumgütern aller Art zu ermöglichen suchen, dann spricht jedenfalls keine Vermutung für ihre Absicht, daß sie dies (auch) deshalb tun, um damit den Wettbewerb der die Preisnachlässe oder Sonderpreise gewährenden Unternehmer zu fördern; vielmehr besteht schon nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung darüber, daß sie damit nichts anderes als eben diese außerhalb jeden geschäftlichen Wettbewerbs gelegene Interesse im Auge haben, mag auch durch ihr Verhalten der Wettbewerb der Unternehmer, die verbilligte Waren verkaufen, objektiv gefördert werden. - "Notwehrgemeinschaft der Bauern".

Entscheidungstexte

TE OGH 1988/09/13 4 Ob 56/88

Veröff: SZ 61/194

TE OGH 1992/10/20 4 Ob 62/92

Vgl auch; Beisatz: Hier: ZugG (T1) Veröff: SZ 65/133

Rechtssatznummer

RS0071762