Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.07.1988

Geschäftszahl

4Ob40/88

Norm

UWG §1 D1h;

UWG §28;

Rechtssatz

Auch der Anreizeffekt eines Preisausschreibens, ungewöhnlich hoher Geldpreis oder eines Gewinnspiels kann so stark sein, daß die Umworbenen von einer sachgerechten Prüfung der Konkurrenzangebote auf Preiswürdigkeit und Qualität abgelenkt und "magnetisch" zu der Werbeveranstaltung des Werbenden hingezogen werden; dadurch wird der Wettbewerb verfälscht. - "Egger-Bier"

Entscheidungstexte

TE OGH 1988/07/12 4 Ob 40/88

Veröff: SZ 61/168 = WBl 1988,434

Rechtssatznummer

RS0077956