OGH
12.07.1988
4Ob40/88
UWG §1 D1h;
UWG §28;
Auch der Anreizeffekt eines Preisausschreibens, ungewöhnlich hoher Geldpreis oder eines Gewinnspiels kann so stark sein, daß die Umworbenen von einer sachgerechten Prüfung der Konkurrenzangebote auf Preiswürdigkeit und Qualität abgelenkt und "magnetisch" zu der Werbeveranstaltung des Werbenden hingezogen werden; dadurch wird der Wettbewerb verfälscht. - "Egger-Bier"
TE OGH 1988/07/12 4 Ob 40/88
Veröff: SZ 61/168 = WBl 1988,434
RS0077956