OGH
12.07.1988
4Ob40/88; 4Ob171/90
UWG §1 D1h;
UWG §28;
Das Bedenkliche von Werbespielen kann aber im Übermaß der damit verbundenen Vorteile liegen, wenn diese ihrem Wert und ihrer Art nach geeignet sind, die Entschließungsfreiheit des Kunden in einem derartigen Maß unsachlich zu beeinflussen, daß er seine Entscheidung nicht mehr nach dem Leitbild des Leistungswettbewerbs, sondern im Hinblick auf den ihm gewährten oder in Aussicht gestellten Vorteil trifft. - "Egger-Bier"
TE OGH 1988/07/12 4 Ob 40/88
Veröff: SZ 61/168 = WBl 1988,434
TE OGH 1991/01/29 4 Ob 171/90
Vgl auch
RS0077952