Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.07.1988

Geschäftszahl

4Ob40/88; 4Ob171/90

Norm

UWG §1 D1h;

UWG §28;

Rechtssatz

Das Bedenkliche von Werbespielen kann aber im Übermaß der damit verbundenen Vorteile liegen, wenn diese ihrem Wert und ihrer Art nach geeignet sind, die Entschließungsfreiheit des Kunden in einem derartigen Maß unsachlich zu beeinflussen, daß er seine Entscheidung nicht mehr nach dem Leitbild des Leistungswettbewerbs, sondern im Hinblick auf den ihm gewährten oder in Aussicht gestellten Vorteil trifft. - "Egger-Bier"

Entscheidungstexte

TE OGH 1988/07/12 4 Ob 40/88

Veröff: SZ 61/168 = WBl 1988,434

TE OGH 1991/01/29 4 Ob 171/90

Vgl auch

Rechtssatznummer

RS0077952