Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.07.1988

Geschäftszahl

4Ob40/88; 4Ob137/89

Norm

UWG §1 D1h;

UWG §28;

Rechtssatz

Der Kunde kann durch Werbespiele mit übertriebenem Anlockeffekt schon im Vorfeld eines Geschäftsabschlusses von einer sachgerechten Prüfung der verschiedenen Angebote nach Qualität und Preiswürdigkeit abgelenkt werden; damit wird aber der Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber verfälscht, die in unzumutbarer Weise um die Chance gebracht werden, ihrerseits das Publikum wirksam anzusprechen. Das geschieht insbesondere dann, wenn durch das Anlocken mit übermäßigen Vorteilen eine so starke Anziehungskraft auf den Umworbenen ausgeübt wird, daß er sich mit den Angeboten der Mitbewerber gar nicht befaßt, sondern ausschließlich zu den Waren des Werbenden gezogen wird. - "Egger-Bier"

Entscheidungstexte

TE OGH 1988/07/12 4 Ob 40/88

Veröff: SZ 61/168 = WBl 1988,434

TE OGH 1990/01/30 4 Ob 137/89

Vgl auch; Beisatz: Hier: Übertriebener Anlockeffekt bei Schallplattenpreisen im Rahmen einer Zeitungsaktion verneint. (T1) Veröff: SZ 63/9

Rechtssatznummer

RS0077940