Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.06.1988

Geschäftszahl

4Ob35/88

Norm

UWG §2 D12

Rechtssatz

Das Vortäuschen eines individuellen Preisnachlasses durch Ausgabe von Gutscheinen ist geeignet, den Entschluß der angesprochenen Interessenten, sich mit dem Angebot näher zu befassen, zugunsten dieses Angebotes zu beeinflussen. Die Lockwirkung eines (hier: durch Ausgabe von Gutscheinen gewährten) individuellen Preisnachlasses ist nämlich in aller Regel stärker und attraktiver als die einer allgemeinen Preisherabsetzung.

Entscheidungstexte

TE OGH 1988/06/14 4 Ob 35/88

Rechtssatznummer

RS0078988