OGH
14.06.1988
4Ob35/88
UWG §2 D12
Das Vortäuschen eines individuellen Preisnachlasses durch Ausgabe von Gutscheinen ist geeignet, den Entschluß der angesprochenen Interessenten, sich mit dem Angebot näher zu befassen, zugunsten dieses Angebotes zu beeinflussen. Die Lockwirkung eines (hier: durch Ausgabe von Gutscheinen gewährten) individuellen Preisnachlasses ist nämlich in aller Regel stärker und attraktiver als die einer allgemeinen Preisherabsetzung.
TE OGH 1988/06/14 4 Ob 35/88
RS0078988