OGH
RS0079422
14.06.1988
4Ob21/88; 4Ob67/88; 4Ob2276/96a; 4Ob49/11a
UWG §14 B4
Klagebefugnis einer Rechtsanwaltskammer.
TE OGH 1988-06-14 4 Ob 21/88
TE OGH 1988-09-13 4 Ob 67/88
Beisatz: Auch wenn die Geschäftsordnung insoweit erst während des Verfahrens erster Instanz erweitert wird. (T1)
TE OGH 1996-10-29 4 Ob 2276/96a
Beisatz: Aktivlegitimation der Rechtsanwaltskammern nicht nur für Klagen gegen Nichtmitglieder sondern auch für Klagen gegen Mitglieder nach Paragraph eins, UWG. (T2)
TE OGH 2011-05-10 4 Ob 49/11a
Auch; Beisatz: Da einer Rechtsanwaltskammer das Führen und Finanzieren von Musterprozessen erlaubt ist, begründet auch die im Einzelfall getätigte Zusage der Prozesskostendeckung gegenüber einer Partei eines laufenden Verfahrens, in dem eine Klärung einer, die Interessen ihrer Mitglieder berührende Rechtsfrage zu erwarten ist, keinen Wettbewerbsverstoß. (T3)