Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0079422

Entscheidungsdatum

14.06.1988

Geschäftszahl

4Ob21/88; 4Ob67/88; 4Ob2276/96a; 4Ob49/11a

Norm

UWG §14 B4

Rechtssatz

Klagebefugnis einer Rechtsanwaltskammer.

Entscheidungstexte

TE OGH 1988-06-14 4 Ob 21/88

TE OGH 1988-09-13 4 Ob 67/88

Beisatz: Auch wenn die Geschäftsordnung insoweit erst während des Verfahrens erster Instanz erweitert wird. (T1)

TE OGH 1996-10-29 4 Ob 2276/96a

Beisatz: Aktivlegitimation der Rechtsanwaltskammern nicht nur für Klagen gegen Nichtmitglieder sondern auch für Klagen gegen Mitglieder nach Paragraph eins, UWG. (T2)

TE OGH 2011-05-10 4 Ob 49/11a

Auch; Beisatz: Da einer Rechtsanwaltskammer das Führen und Finanzieren von Musterprozessen erlaubt ist, begründet auch die im Einzelfall getätigte Zusage der Prozesskostendeckung gegenüber einer Partei eines laufenden Verfahrens, in dem eine Klärung einer, die Interessen ihrer Mitglieder berührende Rechtsfrage zu erwarten ist, keinen Wettbewerbsverstoß. (T3)