Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

31.05.1988

Geschäftszahl

4Ob406/87; 4Ob10/96

Norm

UWG §1 C5a;

Rechtssatz

Die eigene Nachfragemacht muß bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit außer Betracht bleiben, wenn ein Letztverbraucher im Rahmen eines Einkaufes zum eigenen Verbrauch - ob diesem die Einholung einzelner Offerte oder eine öffentliche Ausschreibung vorausgegangen war, ändert nichts an der Stellung als Letztverbraucher - ein bestimmtes Produkt eines bestimmten Händlers bevorzugt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1988/05/31 4 Ob 406/87

Veröff: SZ 61/134 = WBl 1988,433 = ÖBl 1989,77

TE OGH 1996/03/12 4 Ob 10/96

Vgl aber; Beisatz: Das Verhalten der Verbraucher, insbesondere nachfragestarker Verbraucher, ist geeignet, den Absatz von Unternehmen zu fördern (unter Hinweis darauf, daß die in der Entscheidung 4 Ob 406/87 = ÖBl 1989, 77 - Heizöl-Ausschreibung vertretene Auffassung nach neuerlicher Prüfung in dieser Allgemeinheit nicht aufrechterhalten werden kann). (T1) Veröff: SZ 69/59

Rechtssatznummer

RS0077757