Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

31.05.1988

Geschäftszahl

4Ob17/88

Norm

UWG §9 Abs3 B6;

Rechtssatz

Auch die besondere Gestaltung eines Gastlokals kann eine zur Unterscheidung des Unternehmens von anderen Unternehmen bestimmte Einrichtung im Sinne des Paragraph 9, Absatz 3, UWG sein. -"geschütztes Pub"

Entscheidungstexte

TE OGH 1988/05/31 4 Ob 17/88

Rechtssatznummer

RS0078777