Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0070249

Entscheidungsdatum

18.05.1988

Geschäftszahl

3Ob521/87; 1Ob519/91; 5Ob94/02p; 4Ob79/18y

Norm

MRG §12 Abs3 Ca; MRG §27 Abs1 Z1

Rechtssatz

Bei Veräußerung eines Unternehmens (hier: (Arztordination) können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden, wenn nicht nur geradezu zum Schein eine Unternehmensveräußerung vorgeschützt wird und in Wahrheit nur eine Übertragung der Mietrechte beabsichtigt ist, so daß Paragraph 12, Absatz 3, MRG nicht anzuwenden und eine verbotene Vereinbarung nach Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer eins, MRG anzunehmen ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 1988-05-18 3 Ob 521/87

Veröff: JBl 1988,648

TE OGH 1991-03-20 1 Ob 519/91

nur: Bei Veräußerung eines Unternehmens können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden. (T1)

TE OGH 2002-06-25 5 Ob 94/02p

Auch; Beisatz: Eine "Zerstückelung" des Kaufpreises und Herauslösung eines auf die Überlassung der Mietrechte entfallenden Teils hat unter dem Aspekt des Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer eins, MRG nicht stattzufinden, wenn nicht der Abschluss eines Scheingeschäftes hervorgekommen ist. (T2)

TE OGH 2018-05-29 4 Ob 79/18y

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070249