OGH
RS0070249
18.05.1988
3Ob521/87; 1Ob519/91; 5Ob94/02p; 4Ob79/18y
MRG §12 Abs3 Ca; MRG §27 Abs1 Z1
Bei Veräußerung eines Unternehmens (hier: (Arztordination) können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden, wenn nicht nur geradezu zum Schein eine Unternehmensveräußerung vorgeschützt wird und in Wahrheit nur eine Übertragung der Mietrechte beabsichtigt ist, so daß Paragraph 12, Absatz 3, MRG nicht anzuwenden und eine verbotene Vereinbarung nach Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer eins, MRG anzunehmen ist.
TE OGH 1988-05-18 3 Ob 521/87
Veröff: JBl 1988,648
TE OGH 1991-03-20 1 Ob 519/91
nur: Bei Veräußerung eines Unternehmens können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden. (T1)
TE OGH 2002-06-25 5 Ob 94/02p
Auch; Beisatz: Eine "Zerstückelung" des Kaufpreises und Herauslösung eines auf die Überlassung der Mietrechte entfallenden Teils hat unter dem Aspekt des Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer eins, MRG nicht stattzufinden, wenn nicht der Abschluss eines Scheingeschäftes hervorgekommen ist. (T2)
TE OGH 2018-05-29 4 Ob 79/18y
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070249