OGH
12.04.1988
4Ob14/88
LMG 1975 §9 Abs1 lita;
Vom Verbot des Paragraph 9, Absatz eins, Litera a, LMG sollen zwar allgemein verständliche, wahrheitsgemäße Angaben ausgenommen sein, die in der Anpreisung von Lebensmittel oft verwendet werden, wie schmackhaft, bekömmlich, leicht verdaulich, erfrischend, belebend, anregend, appetitanregend, süß, sauer, und dergleichen; Angaben, die die Linderung oder Heilung von Krankheiten oder Krankheitssymptomen, wie Kreislaufschwäche ("regt Herz und Kreislauf an") und/oder niedrigen Blutdruck ("macht munter"), mangelhaften Funktion der Niere ("wassertreibend") und der Verdauungsorgane ("verdauungsfördernd") versprechen, gehen jedoch darüber hinaus und unterliegen dem Verbot.
TE OGH 1988/04/12 4 Ob 14/88
Veröff: WBl 1988,394
RS0066430