Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.03.1988

Geschäftszahl

9ObA16/88

Norm

ABGB §1162b;

AngG §20 VIII2;

Rechtssatz

Beträgt die Kündigungsfrist eine Woche und wurde die Kündigung während des Urlaubes des Arbeitnehmers so ausgesprochen, daß die Kündigungsfrist zur Gänze in den Urlaub fiel, so ist die Kündigung zeitwidrig, weil dadurch der Urlaubszweck vereitelt wird.

Entscheidungstexte

TE OGH 1988/03/16 9 ObA 16/88

Veröff: RdW 1988,296 = SZ 61/66 = ZAS 1990,193 (Grassl - Palten)

Rechtssatznummer

RS0028138