OGH
18.02.1988
11Ns3/88
StPO §72;
Eine auf korrektem Weg der Presse erteilte Information über die Tätigkeit der Justiz kann grundsätzlich kein die Befangenheit eines ganzen Gerichtshofes auslösendes Ereignis sein.
TE OGH 1988/02/18 11 Ns 3/88
RS0096855