Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

18.02.1988

Geschäftszahl

11Ns3/88

Norm

StPO §72;

Rechtssatz

Eine auf korrektem Weg der Presse erteilte Information über die Tätigkeit der Justiz kann grundsätzlich kein die Befangenheit eines ganzen Gerichtshofes auslösendes Ereignis sein.

Entscheidungstexte

TE OGH 1988/02/18 11 Ns 3/88

Rechtssatznummer

RS0096855