Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.02.1988

Geschäftszahl

4Ob2/88

Norm

MSchG §1;

MSchG §2;

UWG §1 D3c;

UWG §2 D6;

UWG §9 B5;

Rechtssatz

Das Markenrecht gibt dem Markenberechtigten (und dem Alleinvertriebsberechtigten, der von jenem seine Rechte ableitet) nicht die Befugnis, die Werbung für eine befugterweise mit der Marke versehene und in Verkehr gebrachten Originalware mit den vom Markeninhaber für die betreffende Ware hergestellten und gewidmeten Werbemitteln zu untersagen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1988/02/09 4 Ob 2/88

Veröff: ÖBl 1989,99

Rechtssatznummer

RS0066826