OGH
09.02.1988
4Ob2/88
MSchG §1;
MSchG §2;
UWG §1 D3c;
UWG §2 D6;
UWG §9 B5;
Das Markenrecht gibt dem Markenberechtigten (und dem Alleinvertriebsberechtigten, der von jenem seine Rechte ableitet) nicht die Befugnis, die Werbung für eine befugterweise mit der Marke versehene und in Verkehr gebrachten Originalware mit den vom Markeninhaber für die betreffende Ware hergestellten und gewidmeten Werbemitteln zu untersagen.
TE OGH 1988/02/09 4 Ob 2/88
Veröff: ÖBl 1989,99
RS0066826