OGH
20.01.1988
1Ob699/87
HGB §56;
Die Rücknahme bemängelter Ware durch den in einem für den Verkehr mit dem Publikum bestimmten offenen Lager Angestellten bedeutet keine Anerkennung von Mängeln. Die bemängelte Ware gilt dann zwar als zurückgeliefert, aber nicht als zurückgenommen.
TE OGH 1988/01/20 1 Ob 699/87
RS0061241