OGH
12.01.1988
4Ob315/86
AÖSp §39;
UWG §2 D11;
Die Bezeichnung "SVS - Spezialist" verstößt gegen Paragraph 2, UWG, wenn der als "Versicherungsmakler" auftretende Werbende über die bloße Beratung hinaus nicht auch in der Lage ist, solche Versicherungsverträge anzubieten oder doch zu vermitteln.
TE OGH 1988/01/12 4 Ob 315/86
RS0049538