Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.10.1987

Geschäftszahl

9ObA39/87 (9ObA40/87 - 9ObA43/87)

Norm

IESG §7 Abs1;

ZPO §228 A1;

Rechtssatz

Ein nur auf die Ausgleichsquote gerichtetes Leistungsbegehren schöpft den Feststellungsanspruch schon deshalb nicht zur Gänze aus, weil es den Arbeitnehmer in ihren Rechtsschutzansprüchen vorrangig darum geht, ihre gesamten und ungekürzten Entgeltforderungen aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, IESG gegen den Insolvenz - Ausfallgeld - Fonds geltend machen zu können.

Entscheidungstexte

TE OGH 1987/10/21 9 ObA 39/87

Rechtssatznummer

RS0038905