OGH
21.10.1987
9ObA39/87 (9ObA40/87 - 9ObA43/87)
IESG §7 Abs1;
ZPO §228 A1;
Ein nur auf die Ausgleichsquote gerichtetes Leistungsbegehren schöpft den Feststellungsanspruch schon deshalb nicht zur Gänze aus, weil es den Arbeitnehmer in ihren Rechtsschutzansprüchen vorrangig darum geht, ihre gesamten und ungekürzten Entgeltforderungen aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, IESG gegen den Insolvenz - Ausfallgeld - Fonds geltend machen zu können.
TE OGH 1987/10/21 9 ObA 39/87
RS0038905