OGH
20.10.1987
4Ob365/87
UWG §2 C2c;
Mit dem Wort "schneller" wird auf die für die Beurteilung der Qualität von Tageszeitungen besonders wichtige Raschheit bei der Nachrichtenübermittlung hingewiesen. Daran ändert auch nichts, daß der Großteil der Tagesberichte über Agenturen bezogen wird, weil es bei dieser Beurteilung nicht auf die Verfügbarkeit, sondern auf das tatsächliche Veröffentlichen der Nachricht ankommt. - "Neue Vorarlberger Tageszeitung, schneller, aktueller"
TE OGH 1987/10/20 4 Ob 365/87
Veröff: SZ 60/211 = WBl 1988,53
RS0078398