Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.10.1987

Geschäftszahl

4Ob365/87

Norm

UWG §2 C2c;

Rechtssatz

Mit dem Wort "schneller" wird auf die für die Beurteilung der Qualität von Tageszeitungen besonders wichtige Raschheit bei der Nachrichtenübermittlung hingewiesen. Daran ändert auch nichts, daß der Großteil der Tagesberichte über Agenturen bezogen wird, weil es bei dieser Beurteilung nicht auf die Verfügbarkeit, sondern auf das tatsächliche Veröffentlichen der Nachricht ankommt. - "Neue Vorarlberger Tageszeitung, schneller, aktueller"

Entscheidungstexte

TE OGH 1987/10/20 4 Ob 365/87

Veröff: SZ 60/211 = WBl 1988,53

Rechtssatznummer

RS0078398