OGH
07.10.1987
3Ob541/87
ABGB §1061;
UWG §1 D4a;
Der Verkäufer eines Unternehmens, der ohne jedes eigene wirtschaftliche Interesse einen Dritten zu einer Konkurrenztätigkeit verleitet oder ihm dazu Beihilfe leistet, muß ebenso behandelt werden, wie ein Verkäufer, der selbst das Konkurrenzunternehmen betreibt.
TE OGH 1987/10/07 3 Ob 541/87
Veröff: WBl 1988,31 = MR 1988,20 (Korn) = GesRZ 1988,107 = RdW 1988,88
RS0020114