Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0084726

Entscheidungsdatum

16.01.2024

Geschäftszahl

10ObS65/87; 10ObS81/89 (10ObS82/89); 10ObS52/91; 10ObS246/93; 10ObS267/94; 10ObS33/95; 10ObS47/96; 10ObS2172/96a; 10ObS57/01g; 10ObS217/01m; 10ObS291/01v; 10ObS329/02h; 10ObS166/09y; 10ObS143/13x; 9ObA64/14y; 10ObS150/21p; 10ObS76/22g; 10ObS23/23i

Norm

ASVG §120 Abs1 Z2

Rechtssatz

Die Frage, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist eine Rechtsfrage. Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit liegen vor, wenn der Erkrankte nicht oder doch nur mit Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1987-10-06 10 ObS 65/87

Veröff: SSV-NF 1/35

TE OGH 1989-06-06 10 ObS 81/89

nur: Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit liegen vor, wenn der Erkrankte nicht oder doch nur mit Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen. (T1) Veröff: SZ 62/128

TE OGH 1991-02-26 10 ObS 52/91

Veröff: SSV-NF 5/19

TE OGH 1994-01-18 10 ObS 246/93

nur T1

TE OGH 1994-12-06 10 ObS 267/94

nur T1; Beisatz: Und diese Unfähigkeit auf eine Krankheit zurückzuführen ist. (T2)

TE OGH 1995-03-28 10 ObS 33/95

nur T1

TE OGH 1996-03-26 10 ObS 47/96

Auch; nur T1

TE OGH 1996-10-22 10 ObS 2172/96a

TE OGH 2001-04-03 10 ObS 57/01g

Beisatz: In Schutzfristfällen ist auf die Tätigkeit abzustellen, die Gegenstand des Arbeitsvertrages war, durch den die letzte vor der Schutzfrist liegende Versicherung begründet wurde. (T3)

TE OGH 2001-07-30 10 ObS 217/01m

nur T1; Beisatz: Die Arbeitsunfähigkeit kann gleichzeitig mit dem Eintritt des Versicherungsfalles der Krankheit selbst einsetzen oder aber auch erst in einem späteren Zeitpunkt eintreten. (T4)

TE OGH 2001-10-10 10 ObS 291/01v

Beisatz: Grundlage für die Beantwortung dieser Frage bilden einerseits Feststellungen über den Inhalt der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit des Versicherten und andererseits solche über seinen Gesundheitszustand. (T5)

TE OGH 2004-04-27 10 ObS 329/02h

TE OGH 2010-01-19 10 ObS 166/09y

TE OGH 2014-02-25 10 ObS 143/13x

Beis wie T2; Beis wie T5

TE OGH 2014-08-26 9 ObA 64/14y

TE OGH 2021-11-16 10 ObS 150/21p

Beisatz: Die Frage, ob Arbeitsunfähigkeit - hier im Sinn der Definition des Paragraph 106, Absatz eins, GSVG - vorliegt, stellt eine Rechtsfrage dar. (T6)

TE OGH 2023-01-17 10 ObS 76/22g

Vgl

TE OGH 2024-01-16 10 ObS 23/23i

nur T1; Beisatz wie T5

Beisatz: Hier: Unbezahlter Urlaub. (T7)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084726