OGH
RS0084726
16.01.2024
10ObS65/87; 10ObS81/89 (10ObS82/89); 10ObS52/91; 10ObS246/93; 10ObS267/94; 10ObS33/95; 10ObS47/96; 10ObS2172/96a; 10ObS57/01g; 10ObS217/01m; 10ObS291/01v; 10ObS329/02h; 10ObS166/09y; 10ObS143/13x; 9ObA64/14y; 10ObS150/21p; 10ObS76/22g; 10ObS23/23i
ASVG §120 Abs1 Z2
Die Frage, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist eine Rechtsfrage. Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit liegen vor, wenn der Erkrankte nicht oder doch nur mit Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen.
TE OGH 1987-10-06 10 ObS 65/87
Veröff: SSV-NF 1/35
TE OGH 1989-06-06 10 ObS 81/89
nur: Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit liegen vor, wenn der Erkrankte nicht oder doch nur mit Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen. (T1) Veröff: SZ 62/128
TE OGH 1991-02-26 10 ObS 52/91
Veröff: SSV-NF 5/19
TE OGH 1994-01-18 10 ObS 246/93
nur T1
TE OGH 1994-12-06 10 ObS 267/94
nur T1; Beisatz: Und diese Unfähigkeit auf eine Krankheit zurückzuführen ist. (T2)
TE OGH 1995-03-28 10 ObS 33/95
nur T1
TE OGH 1996-03-26 10 ObS 47/96
Auch; nur T1
TE OGH 1996-10-22 10 ObS 2172/96a
TE OGH 2001-04-03 10 ObS 57/01g
Beisatz: In Schutzfristfällen ist auf die Tätigkeit abzustellen, die Gegenstand des Arbeitsvertrages war, durch den die letzte vor der Schutzfrist liegende Versicherung begründet wurde. (T3)
TE OGH 2001-07-30 10 ObS 217/01m
nur T1; Beisatz: Die Arbeitsunfähigkeit kann gleichzeitig mit dem Eintritt des Versicherungsfalles der Krankheit selbst einsetzen oder aber auch erst in einem späteren Zeitpunkt eintreten. (T4)
TE OGH 2001-10-10 10 ObS 291/01v
Beisatz: Grundlage für die Beantwortung dieser Frage bilden einerseits Feststellungen über den Inhalt der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit des Versicherten und andererseits solche über seinen Gesundheitszustand. (T5)
TE OGH 2004-04-27 10 ObS 329/02h
TE OGH 2010-01-19 10 ObS 166/09y
TE OGH 2014-02-25 10 ObS 143/13x
Beis wie T2; Beis wie T5
TE OGH 2014-08-26 9 ObA 64/14y
TE OGH 2021-11-16 10 ObS 150/21p
Beisatz: Die Frage, ob Arbeitsunfähigkeit - hier im Sinn der Definition des Paragraph 106, Absatz eins, GSVG - vorliegt, stellt eine Rechtsfrage dar. (T6)
TE OGH 2023-01-17 10 ObS 76/22g
Vgl
TE OGH 2024-01-16 10 ObS 23/23i
nur T1; Beisatz wie T5
Beisatz: Hier: Unbezahlter Urlaub. (T7)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084726