OGH
RS0077038
30.09.1987
9ObA45/87; 8Ob634/92; 6Ob175/98y; 2Ob213/04v; 2Ob238/07z; 2Ob238/09b; 4Ob119/11w; 1Ob70/11t; 9Ob68/13k; 4Ob30/15p; 5Ob52/22s
IPRG §10; IPRG §12; IPRG §49
Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. Paragraph 49, IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht.
TE OGH 1987-09-30 9 ObA 45/87
Veröff: SZ 60/192 = JBl 1989,402 = GesRZ 1988,226
TE OGH 1993-07-14 8 Ob 634/92
Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. (T1) Veröff: ÖBA 1994,165 = ZfRV 1994,79 (Hoyer)
TE OGH 1998-10-29 6 Ob 175/98y
nur T1
TE OGH 2004-10-04 2 Ob 213/04v
Auch
TE OGH 2008-02-14 2 Ob 238/07z
nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. (T2); Beisatz: Dem „Sitzrecht" unterliegen alle Fragen, welche die Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffen. (T3)
TE OGH 2010-09-15 2 Ob 238/09b
Auch; nur T1; Veröff: SZ 2010/110
TE OGH 2011-10-19 4 Ob 119/11w
Vgl auch; Beis wie T3
TE OGH 2011-07-21 1 Ob 70/11t
Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die die Vertretungsmacht betreffen. Paragraph 49, IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht. (T4)
TE OGH 2014-03-25 9 Ob 68/13k
Auch; Beisatz: Dem „Sitzrecht“ unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation und damit auch Fragen der wirksamen Formwandlung, der Verschmelzung und der gesellschaftsrechtlich relevanten Vermögensübertragung. (T5)
TE OGH 2015-08-11 4 Ob 30/15p
Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innen- und Außenverhältnis. (T6); Beis wie T3; Beis wie T5
TE OGH 2022-05-25 5 Ob 52/22s
nur T4
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077038