Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0077038

Entscheidungsdatum

30.09.1987

Geschäftszahl

9ObA45/87; 8Ob634/92; 6Ob175/98y; 2Ob213/04v; 2Ob238/07z; 2Ob238/09b; 4Ob119/11w; 1Ob70/11t; 9Ob68/13k; 4Ob30/15p; 5Ob52/22s

Norm

IPRG §10; IPRG §12; IPRG §49

Rechtssatz

Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. Paragraph 49, IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht.

Entscheidungstexte

TE OGH 1987-09-30 9 ObA 45/87

Veröff: SZ 60/192 = JBl 1989,402 = GesRZ 1988,226

TE OGH 1993-07-14 8 Ob 634/92

Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innenverhältnis und Außenverhältnis, insbesondere ihrer Zusammensetzung, ihrer Berufung und Abberufung, ihrer Aufgaben und Haftung einschließlich Geschäftsführung und Vertretungsmacht. (T1) Veröff: ÖBA 1994,165 = ZfRV 1994,79 (Hoyer)

TE OGH 1998-10-29 6 Ob 175/98y

nur T1

TE OGH 2004-10-04 2 Ob 213/04v

Auch

TE OGH 2008-02-14 2 Ob 238/07z

nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. (T2); Beisatz: Dem „Sitzrecht" unterliegen alle Fragen, welche die Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffen. (T3)

TE OGH 2010-09-15 2 Ob 238/09b

Auch; nur T1; Veröff: SZ 2010/110

TE OGH 2011-10-19 4 Ob 119/11w

Vgl auch; Beis wie T3

TE OGH 2011-07-21 1 Ob 70/11t

Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die die Vertretungsmacht betreffen. Paragraph 49, IPRG erfasst unter der Bezeichnung "gewillkürte Stellvertretung" grundsätzlich alle Vertretungsarten, die nicht als gesetzliche oder organschaftliche Vertretung anzusehen sind, mithin alle Vollmachtsvarianten, sowie die Vertretung ohne Vollmacht. (T4)

TE OGH 2014-03-25 9 Ob 68/13k

Auch; Beisatz: Dem „Sitzrecht“ unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation und damit auch Fragen der wirksamen Formwandlung, der Verschmelzung und der gesellschaftsrechtlich relevanten Vermögensübertragung. (T5)

TE OGH 2015-08-11 4 Ob 30/15p

Auch; nur: Dem Sitzrecht unterliegen alle Fragen, die das Leben der juristischen Person oder Gesellschaft begleiten, namentlich die Bereiche der inneren und äußeren Organisation. Das umfasst die Regelung von Satzung und Satzungsänderung, der Organe und ihrer Rechtsstellung im Innen- und Außenverhältnis. (T6); Beis wie T3; Beis wie T5

TE OGH 2022-05-25 5 Ob 52/22s

nur T4

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0077038