Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

15.09.1987

Geschäftszahl

4Ob341/87; 4Ob32/88

Norm

UWG §2 D11;

Rechtssatz

Inserate werden in aller Regel nur von jenen Personen näher ins Auge gefaßt, die sich gerade für bestimmte Angebote interessieren. Für einen solchen Interessenten kann es aber keinen Unterschied machen, ob er die Inserate in einer Zeitung findet, die er gekauft hat, oder in einer solchen, die ihm gratis zugekommen ist. Der Vergleich von Leserzahlen ist daher zwischen diesen Medien insoweit nicht irreführend.

Entscheidungstexte

TE OGH 1987/09/15 4 Ob 341/87

Veröff: MR 1987,175 (Korn)

TE OGH 1988/05/31 4 Ob 32/88

Auch; Beisatz: Bezirksjournale römisch II (T1) Veröff: MR 1988,134 (Korn)

Rechtssatznummer

RS0078860