OGH
15.09.1987
4Ob341/87; 4Ob32/88
UWG §2 D11;
Inserate werden in aller Regel nur von jenen Personen näher ins Auge gefaßt, die sich gerade für bestimmte Angebote interessieren. Für einen solchen Interessenten kann es aber keinen Unterschied machen, ob er die Inserate in einer Zeitung findet, die er gekauft hat, oder in einer solchen, die ihm gratis zugekommen ist. Der Vergleich von Leserzahlen ist daher zwischen diesen Medien insoweit nicht irreführend.
TE OGH 1987/09/15 4 Ob 341/87
Veröff: MR 1987,175 (Korn)
TE OGH 1988/05/31 4 Ob 32/88
Auch; Beisatz: Bezirksjournale römisch II (T1) Veröff: MR 1988,134 (Korn)
RS0078860