Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0028651

Entscheidungsdatum

26.06.2024

Geschäftszahl

9ObA38/87; 14ObA79/87; 9ObA109/88; 9ObA93/88; 9ObA244/89; 9ObA240/90; 9ObA75/92; 9ObA163/93; 8ObA291/95; 9ObA196/97g; 9ObA55/12x; 9ObA43/16p; 8ObA27/24i

Norm

ABGB §1162 IBb

AngG §26 Z1 III1a

GewO 1859 §82a lita

Rechtssatz

Die Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers über seinen Gesundheitszustand dem Arbeitgeber gegenüber kommt nur zum Tragen, wenn die Arbeitsunfähigkeit oder die gesundheitliche Gefährdung durch Zuweisung einer anderen Tätigkeit im Rahmen der übernommenen arbeitsvertraglichen Pflichten beseitigt werden kann, also regelmäßig nur dann, wenn die Unfähigkeit (Gefährdung) nur einzelne Tätigkeiten betrifft (zB das Heben schwerer Lasten) oder durch ungünstige Bedingungen (zB Nässe, Kälte, Lärm, Rauch, Staub etc) hervorgerufen wird. In diesen Fällen ist es dem Arbeitnehmer zuzumuten, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er seine Arbeit unter gleichbleibenden Bedingungen nicht mehr leisten könne, ohne seine Gesundheit zu gefährden. Die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz braucht er freilich nicht zu verlangen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1987-07-01 9 ObA 38/87

Veröff: SZ 60/134 = RdW 1987,418 = WBl 1987,308 = DRdA 1989,207 = Arb 10671 = ZAS 1988,157 (Schauer)

TE OGH 1987-09-16 14 ObA 79/87

Vgl auch; Veröff: WBl 1988,160

TE OGH 1988-06-01 9 ObA 109/88

Vgl auch

TE OGH 1988-05-11 9 ObA 93/88

Vgl auch; Veröff: RdW 1988,359

TE OGH 1989-09-13 9 ObA 244/89

Vgl auch; Beisatz: Paragraph 48, ASGG. (T1)

TE OGH 1990-09-26 9 ObA 240/90

Vgl auch; Beisatz: Ein Abweichen vom vereinbarten Inhalt der Arbeitspflicht läßt die Rechtsprechung nur in Ausnahmsfällen (zB Katastrophenfällen) nach Maßgabe der Treuepflicht zu; ein dauerndes Verweisen des Arbeitnehmers auf Beschäftigungen, die außerhalb der getroffenen Vereinbarungen liegen, kommt - jedenfalls bei Arbeitsverhältnissen, die der Arbeitgeber durch Kündigung auflösen kann - nicht in Betracht. (Paragraph 48, ASGG)(T2) Veröff: ecolex 1991,49

TE OGH 1992-04-28 9 ObA 75/92

Vgl auch

TE OGH 1993-07-08 9 ObA 163/93

Auch; nur: Die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz braucht er freilich nicht zu verlangen. (T3) Veröff: ZAS 1994,133 (Gillinger)

TE OGH 1996-01-18 8 ObA 291/95

Auch; Beis wie T1

TE OGH 1997-12-17 9 ObA 196/97g

Auch; nur: Die Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers über seinen Gesundheitszustand dem Arbeitgeber gegenüber kommt nur zum Tragen, wenn die Arbeitsunfähigkeit oder die gesundheitliche Gefährdung durch Zuweisung einer anderen Tätigkeit im Rahmen der übernommenen arbeitsvertraglichen Pflichten beseitigt werden kann. (T4)

TE OGH 2012-08-22 9 ObA 55/12x

Vgl auch

TE OGH 2016-04-21 9 ObA 43/16p

Auch

TE OGH 2024-06-26 8 ObA 27/24i

vgl

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028651