Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.06.1987

Geschäftszahl

4Ob336/87 (4Ob337/87)

Norm

UWG §7 G;

UWG §25 Abs4;

Rechtssatz

Die Verurteilung zum öffentlichen Widerruf einer herabsetzenden Tatsachenbehauptung und die Ermächtigung zur Veröffentlichung des über dieselbe Tatsachenbehauptung ergangenen, zur Unterlassung verpflichtenden Urteils in denselben Medien kommt nicht in Betracht, wenn für die Veröffentlichung zweier fast gleichlautenden Verpflichtungen (Unterlassung und Widerruf der selben Äußerung) kein Aufklärungsbedürfnis besteht. (Hier: Wegen außerordentlich großer Breitenwirkung - Auflage neunhunderttausend, zwei Millionen Leser - auch Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung in weiteren Medien.)

Entscheidungstexte

TE OGH 1987/06/30 4 Ob 336/87

Rechtssatznummer

RS0078879