OGH
16.06.1987
4Ob400/86; 4Ob1033/95
UWG §9 C1;
Ein Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit an dem Markenbestandteil "2000" kann nicht anerkannt werden.
TE OGH 1987/06/16 4 Ob 400/86
Veröff: WBl 1987,246
TE OGH 1995/04/25 4 Ob 1033/95
Ähnlich; Beisatz: Hier: Am Namen eines Schutzpatrons besteht kein Freihaltebedürfnis, weil es nicht allgemein üblich ist, Dienstleistungen mit dem Namen des Schutzpatrons zu bezeichnen ("Christophorus"). (T1)
RS0078914