Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.06.1987

Geschäftszahl

4Ob400/86; 4Ob1033/95

Norm

UWG §9 C1;

Rechtssatz

Ein Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit an dem Markenbestandteil "2000" kann nicht anerkannt werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1987/06/16 4 Ob 400/86

Veröff: WBl 1987,246

TE OGH 1995/04/25 4 Ob 1033/95

Ähnlich; Beisatz: Hier: Am Namen eines Schutzpatrons besteht kein Freihaltebedürfnis, weil es nicht allgemein üblich ist, Dienstleistungen mit dem Namen des Schutzpatrons zu bezeichnen ("Christophorus"). (T1)

Rechtssatznummer

RS0078914