Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.06.1987

Geschäftszahl

4Ob347/87; 4Ob272/99z

Norm

UWG §2 D2;

Rechtssatz

Grundsätzlich ist es zwar möglich, die Gefahr einer Irreführung über die Herkunft durch sogenannte "entlokalisierende" Zusätze zu beseitigen. Bei der Beurteilung, ob klarstellende Zusätze eine Irreführung ausschließen, ist aber ein strenger Maßstab anzulegen, weil der flüchtige Durchschnittsinteressent solche Zusätze meist übersieht. An die Deutlichkeit und Unübersehbarkeit solcher Zusätze sind zum Schutz der Verbraucher strenge Anforderungen zu stellen. - "Whisky Saunders aus Österreich"

Entscheidungstexte

TE OGH 1987/06/16 4 Ob 347/87

Veröff: SZ 60/109 = WBl 1987,304 = MR 1988,63 (dort falsch mit 4 Ob 34/87 zitiert) = ÖBl 1988,102 = GRURInt 1988,946

TE OGH 1999/10/19 4 Ob 272/99z

Vgl

Rechtssatznummer

RS0078437