OGH
16.06.1987
4Ob347/87; 4Ob272/99z
UWG §2 D2;
Grundsätzlich ist es zwar möglich, die Gefahr einer Irreführung über die Herkunft durch sogenannte "entlokalisierende" Zusätze zu beseitigen. Bei der Beurteilung, ob klarstellende Zusätze eine Irreführung ausschließen, ist aber ein strenger Maßstab anzulegen, weil der flüchtige Durchschnittsinteressent solche Zusätze meist übersieht. An die Deutlichkeit und Unübersehbarkeit solcher Zusätze sind zum Schutz der Verbraucher strenge Anforderungen zu stellen. - "Whisky Saunders aus Österreich"
TE OGH 1987/06/16 4 Ob 347/87
Veröff: SZ 60/109 = WBl 1987,304 = MR 1988,63 (dort falsch mit 4 Ob 34/87 zitiert) = ÖBl 1988,102 = GRURInt 1988,946
TE OGH 1999/10/19 4 Ob 272/99z
Vgl
RS0078437