OGH
07.04.1987
4Ob387/86
UWG §1 D2d;
Es liegt im Rahmen der wettbewerblich-funktionalen Prüfung, sowohl eine individuelle Behinderung bestimmter Mitbewerber als auch ein allgemeine Behinderung der Gesamtheit der Mitbewerber auf einem bestimmten Markt zu verhüten, die nicht Folge eines Leistungsvergleiches, sondern im Gegenteil Folge der Aufhebung des Wettbewerbstatbestandes ist und daher die Mitbewerber unmittelbar beeinträchtigt. - "Gutscheine für Gratis-Zeitungsanzeigen".
TE OGH 1987/04/07 4 Ob 387/86
Veröff: SZ 60/61 = ÖBl 1987,67 = GRURInt 1988,694 = MR 1987,104
RS0078099