Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

07.04.1987

Geschäftszahl

4Ob387/86

Norm

UWG §1 D2d;

Rechtssatz

Es liegt im Rahmen der wettbewerblich-funktionalen Prüfung, sowohl eine individuelle Behinderung bestimmter Mitbewerber als auch ein allgemeine Behinderung der Gesamtheit der Mitbewerber auf einem bestimmten Markt zu verhüten, die nicht Folge eines Leistungsvergleiches, sondern im Gegenteil Folge der Aufhebung des Wettbewerbstatbestandes ist und daher die Mitbewerber unmittelbar beeinträchtigt. - "Gutscheine für Gratis-Zeitungsanzeigen".

Entscheidungstexte

TE OGH 1987/04/07 4 Ob 387/86

Veröff: SZ 60/61 = ÖBl 1987,67 = GRURInt 1988,694 = MR 1987,104

Rechtssatznummer

RS0078099