OGH
10.03.1987
4Ob367/86; 4Ob14/91
UWG §1 D3a;
Bei der sittenwidrigen Nachahmung kommt es auf unterschiedliche Firmenschlagworte nicht an; sobald nämlich die angesprochenen Verkehrskreise mit den - nicht näher gekennzeichneten - Produkten selbst in Berührung kommen, kann ein dabei entstehender Irrtum über die Herkunft des jeweiligen Erzeugnisses zumindest einen späteren Kaufentschluß beeinträchtigen (so ÖBl 1986,43 mit weiteren Nachweisen).
TE OGH 1987/03/10 4 Ob 367/86
Veröff: ÖBl 1988,10
TE OGH 1991/02/26 4 Ob 14/91
Vgl; Beisatz: Die Kennzeichnung der Produkte mit den unterschiedlichen Marken oder Firmenschlagwörtern wurde hier als geeignet beurteilt, die Gefahr von Verwechslungen hintanzuhalten. - "7-Früchte Müsliriegel". (T1) Veröff: ecolex 1991,330
RS0078569