Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

10.03.1987

Geschäftszahl

4Ob367/86; 4Ob14/91

Norm

UWG §1 D3a;

Rechtssatz

Bei der sittenwidrigen Nachahmung kommt es auf unterschiedliche Firmenschlagworte nicht an; sobald nämlich die angesprochenen Verkehrskreise mit den - nicht näher gekennzeichneten - Produkten selbst in Berührung kommen, kann ein dabei entstehender Irrtum über die Herkunft des jeweiligen Erzeugnisses zumindest einen späteren Kaufentschluß beeinträchtigen (so ÖBl 1986,43 mit weiteren Nachweisen).

Entscheidungstexte

TE OGH 1987/03/10 4 Ob 367/86

Veröff: ÖBl 1988,10

TE OGH 1991/02/26 4 Ob 14/91

Vgl; Beisatz: Die Kennzeichnung der Produkte mit den unterschiedlichen Marken oder Firmenschlagwörtern wurde hier als geeignet beurteilt, die Gefahr von Verwechslungen hintanzuhalten. - "7-Früchte Müsliriegel". (T1) Veröff: ecolex 1991,330

Rechtssatznummer

RS0078569