Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.09.1986

Geschäftszahl

14Ob140/86 (14Ob141/86); 1Ob2318/96f

Norm

ABGB §1299 B;

Rechtssatz

Jeder Arzt hat als "Sachverständiger" den Mangel der erforderlichen nicht gewöhnlichen Kenntnisse seines Berufes zu vertreten (Paragraph 1299, ABGB). Von einem Facharzt ist hiebei noch ein höheres Maß an Fachwissen zu verlangen als von einem praktischen Arzt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1986/09/16 14 Ob 140/86

Veröff: JBl 1987,670

TE OGH 1996/10/25 1 Ob 2318/96f

Auch

Rechtssatznummer

RS0026226