OGH
16.09.1986
14Ob140/86 (14Ob141/86); 1Ob2318/96f
ABGB §1299 B;
Jeder Arzt hat als "Sachverständiger" den Mangel der erforderlichen nicht gewöhnlichen Kenntnisse seines Berufes zu vertreten (Paragraph 1299, ABGB). Von einem Facharzt ist hiebei noch ein höheres Maß an Fachwissen zu verlangen als von einem praktischen Arzt.
TE OGH 1986/09/16 14 Ob 140/86
Veröff: JBl 1987,670
TE OGH 1996/10/25 1 Ob 2318/96f
Auch
RS0026226