OGH
16.09.1986
4Ob381/85
UWG §1 D4b;
Auch der Umstand, daß durch die Respektierung einer fremden Vertragsbindung für die Dauer dieses Zustandes ein Oligopol oder vielleicht sogar eine Monopolstellung geschaffen werden könnte, gibt dem Mitbewerber noch nicht das Recht, in sittenwidriger Weise Kunden seines Konkurrenten zur Mißachtung ihrer vertraglichen Bindungen zu verleiten oder aktiv an einem derartigen Vertragsbruch mitzuwirken.
TE OGH 1986/09/16 4 Ob 381/85
Veröff: ÖBl 1987,45 = MR 1986 H6,21 (M Walter)
RS0079369