Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.09.1986

Geschäftszahl

4Ob381/85

Norm

UWG §1 D4b;

Rechtssatz

Auch der Umstand, daß durch die Respektierung einer fremden Vertragsbindung für die Dauer dieses Zustandes ein Oligopol oder vielleicht sogar eine Monopolstellung geschaffen werden könnte, gibt dem Mitbewerber noch nicht das Recht, in sittenwidriger Weise Kunden seines Konkurrenten zur Mißachtung ihrer vertraglichen Bindungen zu verleiten oder aktiv an einem derartigen Vertragsbruch mitzuwirken.

Entscheidungstexte

TE OGH 1986/09/16 4 Ob 381/85

Veröff: ÖBl 1987,45 = MR 1986 H6,21 (M Walter)

Rechtssatznummer

RS0079369