Gericht

AUSL BGH

Entscheidungsdatum

16.09.1986

Geschäftszahl

VIZHR151/85

Norm

ASVG §332 ff C;

Rechtssatz

Soweit einem Geschädigten, der in der österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, von seinem österreichischen Arbeitsgeber nach Paragraph 2, des österreichischen Entgeltfortzahlungsgesetzes der Lohn fortgezahlt wird, ist er im Sinne des Paragraph 158, c Absatz 3, dVVG in der Lage, Ersatz seines Schadens, von einem Sozialversicherungsträger zu erlangen, da der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet ist, dem Arbeitgeber des fortgezahlte Entgelt in voller Höhe zu erstatten. Veröff: IPRax 1988,233 (Mummenhoff, 215)

Rechtssatznummer

RS0104089