OGH
13.05.1986
4Ob336/86; 4Ob92/93; 4Ob242/02w
UWG §1 D4b;
Es entspricht nicht den im Geschäftsverkehr anständiger Kaufleute üblichen Handlungen, dem umworbenen Kunden bei der Auflösung seiner vertraglichen Bindungen zu anderen Konkurrenten dadurch behilflich zu sein, daß man ihm ein vorbereitetes Kündigungsschreiben vorlegt, in welches er nur mehr den Kündigungstermin einsetzen und es unterschreiben muß und dieses Kündigungsschreiben dann noch zur Weiterbeförderung übernimmt und auf eigene Kosten zur Post befördert.
TE OGH 1986/05/13 4 Ob 336/86
Veröff: ÖBl 1986,153 = MR 1986 H4,26 (Korn)
TE OGH 1993/07/27 4 Ob 92/93
TE OGH 2002/11/05 4 Ob 242/02w
Vgl aber; Beisatz: Die Verleitung zur ordnungsgemäßen Auflösung eines Abonnementvertrags ist nicht sittenwidrig, wenn der Werbende dem umworbenen Kunden eine Prüfung des eigenen Angebots ermöglicht, indem er ihm mit dem vorbereiteten Kündigungsschreiben ein Exemplar seiner Zeitung vorlegt, als deren Abonnent der Kunde gewonnen werden soll. (T1); Beisatz: Ist die Kündigungshilfe nicht geeignet, den Entschluss der angesprochenen Verkehrskreise, Abonnements anderer Fachzeitschriften aufzukündigen, unsachlich zu beeinflussen, sondern unterstützt sie nur dabei, einen einmal gefassten Entschluss umzusetzen, so bleibt sie im Rahmen des Leistungswettbewerbs und ist auch sonst nicht bedenklich. (T2)
RS0079435