Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

04.02.1986

Geschäftszahl

4Ob302/86

Norm

MSchG §14;

UWG §9 Abs3 C1;

UWG §9 Abs3 C3a;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft von Marken, von deren Grad ihr Schutz gegen Verwechslungsgefahr abhängt, ist nicht nur auf den Bildteil oder Wortteil einer Wortbildmarke, sondern auf den Gesamtinhalt der zu beurteilenden Marken abzustellen. Wer nämlich seinem Gedächtnis einen Begriff auf Grund eines eigenartigen Bildes eingeprägt hat, wird häufig nicht mehr an das Bild denken, wenn er denselben Begriff durch naheliegende Wort vollständig wiedergegeben sieht, und umgekehrt. - Tiere mit Herz

Entscheidungstexte

TE OGH 1986/02/04 4 Ob 302/86

Veröff: ÖBl 1986,77

Rechtssatznummer

RS0066734