OGH
18.12.1985
8Ob569/85; 8Ob653/85
EheG §81 Abs2;
Bei der Ehewohnung handelt es sich um jenen Bereich, in dem der Haushalt geführt wird, in den sich die Familienmitglieder nach Ausübung ihres Berufes oder nach dem Schulbesuch zurückziehen, der ihrer Privatsphäre im Gegensatz zur beruflichen oder schulischen Sphäre zuzuordnen ist.
TE OGH 1985/12/18 8 Ob 569/85
TE OGH 1986/02/13 8 Ob 653/85
RS0057680