Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

18.12.1985

Geschäftszahl

8Ob569/85; 8Ob1651/93; 10Ob98/97b

Norm

EheG §82 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Daraus, daß der Pachtzins eines verpachteten Teils einer Liegenschaft als betriebliche Einnahme verbucht wurde (hier: Gasthaus) läßt sich noch nicht ableiten, daß dieser Teil der Liegenschaft zu einem Unternehmen gehört hätte; maßgeblich dafür ist, ob die Eigentümer diesen Teil ihrer Liegenschaft als Bestandteil eines Unternehmens gewidmet haben.

Entscheidungstexte

TE OGH 1985/12/18 8 Ob 569/85

TE OGH 1993/10/14 8 Ob 1651/93

Vgl auch

TE OGH 1997/04/15 10 Ob 98/97b

Vgl auch

Rechtssatznummer

RS0057662