Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.07.1985

Geschäftszahl

3Ob51/85; 4Ob7/92; 8Ob1608/94; 6Ob175/98y; 10Ob216/02s

Norm

ABGB §271;

GmbHG §15a;

GmbHG §25 Abs4;

Rechtssatz

Bestellung eines Kollisionskurators (allenfalls eines Notgeschäftsführers gemäß Paragraph 15, a GmbHG) zum Abschluß eines Rechtsgeschäftes zwischen dem alleinigen Geschäftsführer einer GmbH und dieser bei Gefahr der Verkürzung der Interessen der Gesellschaft und "Dritter".

Entscheidungstexte

TE OGH 1985/07/03 3 Ob 51/85

TE OGH 1992/05/12 4 Ob 7/92

Auch; Veröff: WBl 1992,406 = RdW 1992,371

TE OGH 1994/02/09 8 Ob 1608/94

Auch

TE OGH 1998/10/29 6 Ob 175/98y

Auch

TE OGH 2002/11/26 10 Ob 216/02s

Vgl auch; Beisatz: Die Unzulässigkeit eines Insichgeschäftes kann nicht dadurch umgangen werden, dass die einzige Geschäftsführerin einer GmbH oder die einzige Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer Einmanngesellschaft einen Einzelprokuristen bestellt, der dann für die Gesellschaft mit ihr als Privatperson einen für die Gesellschaft ungünstigen Vertrag abschließt. (T1)

Rechtssatznummer

RS0049116