Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.06.1985

Geschäftszahl

4Ob341/85

Norm

UrhG §80;

UWG §9 B3;

UWG §9 C3c;

Rechtssatz

Das Wort "Festspiele" ist ein Ausdruck des allgemeinen Sprachgebrauches, an dessen Verwendung ein absolutes, jede Monopolisierung zugunsten eines einzelnen Unternehmers ausschließendes Freihaltebedürfnis besteht. Ob das gleich auch für die Bezeichnung "Festspiel Illustrierte" gilt, kann auf sich beruhen. - "Festspiel-Illustrierte"

Entscheidungstexte

TE OGH 1985/06/25 4 Ob 341/85

Veröff: ÖBl 1986,71 = MR 1985 H5,Archiv 18

Rechtssatznummer

RS0077027