OGH
25.06.1985
4Ob341/85
UrhG §80;
UWG §9 B3;
UWG §9 C3c;
Das Wort "Festspiele" ist ein Ausdruck des allgemeinen Sprachgebrauches, an dessen Verwendung ein absolutes, jede Monopolisierung zugunsten eines einzelnen Unternehmers ausschließendes Freihaltebedürfnis besteht. Ob das gleich auch für die Bezeichnung "Festspiel Illustrierte" gilt, kann auf sich beruhen. - "Festspiel-Illustrierte"
TE OGH 1985/06/25 4 Ob 341/85
Veröff: ÖBl 1986,71 = MR 1985 H5,Archiv 18
RS0077027