OGH
04.06.1985
4Ob337/85
UWG §1 D4a;
In der Aufforderung an andere Kunden, für Geräte, die die zugesagten Eigenschaften nicht haben, nicht zu bezahlen, liegt keine sittenwidrige Aufforderung zum Vertragsbruch, handelt es sich doch bei der Nichtzahlung einer Rechnung für einen mit wesentlichen Mängeln hafteten Kaufgegenstand um ein von der Rechtsordnung zur Abwehr unberechtigter Forderungen gebilligtes Verhalten.
TE OGH 1985/06/04 4 Ob 337/85
RS0079286