Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.05.1985

Geschäftszahl

4Ob336/85

Norm

UWG §2 D5;

Rechtssatz

Gehören neben dem drucktechnischen Vorgang auch zahlreiche andere, für das Zustandekommen des Endproduktes sehr wesentliche Produktionsvorgänge zum Herstellen von Ansichtskarten und Autogrammkarten in der Regel dazu, kann die Bezeichnung "Hersteller" nicht mit einem Druckereibetrieb gleichgesetzt werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1985/05/14 4 Ob 336/85

Veröff: ÖBl 1987,19

Rechtssatznummer

RS0078418