OGH
14.05.1985
4Ob336/85
UWG §2 D5;
Gehören neben dem drucktechnischen Vorgang auch zahlreiche andere, für das Zustandekommen des Endproduktes sehr wesentliche Produktionsvorgänge zum Herstellen von Ansichtskarten und Autogrammkarten in der Regel dazu, kann die Bezeichnung "Hersteller" nicht mit einem Druckereibetrieb gleichgesetzt werden.
TE OGH 1985/05/14 4 Ob 336/85
Veröff: ÖBl 1987,19
RS0078418