Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

02.04.1985

Geschäftszahl

4Ob406/84; 4Ob395/84

Norm

KartG 1972 §5 Abs1 Z7;

UWG §1 C2;

UWG §1 D2c;

UWG §1 D4d;

Rechtssatz

Das System der festen Ladenpreise im Buchhandel ist nämlich nicht bloß eine innerberufsständische Ordnung, die nur bezweckt, den Mitgliedern eines Berufsstandes in Weiterverfolgung ihrer Vermögensinteressen in der bisher üblichen Weise zu ermöglichen. Für die Einführung der festen Ladenpreise waren nämlich vor allem kulturpolitische Gründe entscheidend. Der feste Ladenpreis soll in Verbindung mit der Handelsspanne, die den Sortimentern gewährt wird, dazu beitragen, die Angebotsvielfalt des Buchhandels aufrecht zu erhalten.

Entscheidungstexte

TE OGH 1985/04/02 4 Ob 406/84

Veröff: RdW 1986,44 (Konecny, Übergreifende Ansprüche im Wettbewerbsverfahren Seite, 36) = MR 1985 H3, Archiv 19

TE OGH 1985/04/02 4 Ob 395/84

Veröff: SZ 58/53 = ÖBl 1985,153 = GRURInt 1986,352

Rechtssatznummer

RS0063314