Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.03.1985

Geschäftszahl

4Ob27/85; 8ObA39/03y

Norm

KollV 03.04.1981 über die Regelung der Abfertigung für Arbeiter in der

Bauindustrie und im Baugewerbe (SonderkollV) §2;

KollV für Steinarbeiter §10b;

Rechtssatz

Das Erfordernis der schriftlichen Zusicherung der Wiedereinstellung für den Erwerb eines höheren Abfertigungsanspruches war nach dem klaren Wortlaut der Norm Gültigkeitsvoraussetzung (so schon 4 Ob 144/82).

Entscheidungstexte

TE OGH 1985/03/19 4 Ob 27/85

Veröff: Arb 10447

TE OGH 2003/06/26 8 ObA 39/03y

Beisatz: Gilt auch für §10 litb Absatz 2, des Kollektivvertrages für Steinarbeiter betreffend die Dienstzeitenbemessung vor 1.Mai 1994. (T1); Beisatz: Berechnung bei kollektivvertraglicher Fiktion eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses (§10b KollV für Steinarbeiter). (T2)

Rechtssatznummer

RS0064054