OGH
27.02.1985
4Ob305/85
KSchG §20;
UWG §2 D4;
Die Ankündigung "Zinsenfreie Teilzahlung - erste Rate Jänner 1984" ist zweifellos geeignet, bei Kaufinteressenten den Eindruck zu erwecken, die erste Zahlung sei erst im Jänner 1984 zu leisten, obgleich bei Abzahlungsgeschäften gemäß Paragraph 20, KSchG der Verbraucher einen Teil des Barzahlungspreises spätestens bei Übergabe der Sache anzuzahlen hat; sie ist, da es keineswegs als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann, daß alle Interessenten diese Bestimmung des KSchG kennen, irreführend.
TE OGH 1985/02/27 4 Ob 305/85
Veröff: SZ 58/38 = RdW 1985,212 = ÖBl 1986,68
RS0065696