Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.11.1984

Geschäftszahl

4Ob394/83

Norm

UWG §2 D4;

Rechtssatz

Unzulässigkeit eines Preisvergleiches, wenn ein über den für gleichartige Waren und Leistungen ortsüblichen Preisen gelegenen "Handwerker"-Preis zugrunde gelegt und damit die interessierten Verkehrskreise über die tatsächliche Preisgestaltung (hier: der Sanitärinstallateure) in Irrtum geführt werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1984/11/27 4 Ob 394/83

Rechtssatznummer

RS0078692