OGH
27.11.1984
4Ob394/83
UWG §2 D4;
Unzulässigkeit eines Preisvergleiches, wenn ein über den für gleichartige Waren und Leistungen ortsüblichen Preisen gelegenen "Handwerker"-Preis zugrunde gelegt und damit die interessierten Verkehrskreise über die tatsächliche Preisgestaltung (hier: der Sanitärinstallateure) in Irrtum geführt werden.
TE OGH 1984/11/27 4 Ob 394/83
RS0078692