OGH
13.11.1984
4Ob398/84
UWG §2 D1;
UWG §2 D4;
Bei der Prüfung der Irreführungseignung einer Werbung mit Preissenkung oder mit Gelegenheitspreisen ist davon auszugehen, daß sie jedenfalls denn unzulässig ist, wenn die angesprochenen Verkehrskreise dadurch irreführt werden können. - "transportbeschädigte Elektrogeräte".
TE OGH 1984/11/13 4 Ob 398/84
RS0078264