OGH
13.11.1984
4Ob364/84
UWG §1 D1f;
Bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit von Werbefahrten ist zu berücksichtigen, daß an solchen, meist an Werktagen stattfindenden Verkaufsveranstaltungen gewöhnlich einfache Menschen, Hausfrauen und ältere Leute teilnehmen, die einer intensiven Verkaufswerbung leicht unterliegen.
TE OGH 1984/11/13 4 Ob 364/84
Veröff: SZ 57/169 = GRURInt 1986,270
RS0077917