Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.10.1984

Geschäftszahl

4Ob116/84

Norm

AVSD Pkt17;

Rechtssatz

Die Weisungsgebundenheit des Sensals wie sie sich insbesondere aus dem Pkt 17 sowie aus jenen Bestimmungen der AVSD ergibt, welche die Tätigkeit der Sensale regeln, betrifft aber nicht das persönliche Verhältnis des Sensals zu seinem Auftraggeber, sondern beschränkt sich im wesentlichen auf die Tätigkeit des Sensals im Zusammenhang mit dem Versteigerungsbetrieb. Die diesbezüglichen Bestimmungen der AVSD sind im wesentlichen nur als Bedingungen anzusehen, unter denen die Sensale im Rahmen der Organisation der Versteigerungsanstalt unter Benützung von deren Einrichtungen ihre Tätigkeit als Beauftragte der Käufer ausüben (VwGH vom 23.11.1956, Zl 3152/54).

Entscheidungstexte

TE OGH 1984/10/23 4 Ob 116/84

Veröff: SZ 57/159 = JBl 1986,60 = DRdA 1986,424 (Csebrenyak)

Rechtssatznummer

RS0056309