OGH
23.10.1984
4Ob116/84
AVSD Pkt17;
Die Weisungsgebundenheit des Sensals wie sie sich insbesondere aus dem Pkt 17 sowie aus jenen Bestimmungen der AVSD ergibt, welche die Tätigkeit der Sensale regeln, betrifft aber nicht das persönliche Verhältnis des Sensals zu seinem Auftraggeber, sondern beschränkt sich im wesentlichen auf die Tätigkeit des Sensals im Zusammenhang mit dem Versteigerungsbetrieb. Die diesbezüglichen Bestimmungen der AVSD sind im wesentlichen nur als Bedingungen anzusehen, unter denen die Sensale im Rahmen der Organisation der Versteigerungsanstalt unter Benützung von deren Einrichtungen ihre Tätigkeit als Beauftragte der Käufer ausüben (VwGH vom 23.11.1956, Zl 3152/54).
TE OGH 1984/10/23 4 Ob 116/84
Veröff: SZ 57/159 = JBl 1986,60 = DRdA 1986,424 (Csebrenyak)
RS0056309