OGH
23.10.1984
4Ob116/84
AVSD Pkt4;
Auch die Bestimmung über die Verpflichtung zur Einhebung einer Anzahlung (Pkt 4) bedeutet keine Einschränkung der grundsätzlich bestehenden Weisungsfreiheit in bezug auf das persönliche Auftragsverhältnis; sie ist vielmehr eine mit dem Versteigerungsbetrieb im Zusammenhang stehende Ordnungsvorschrift und ermöglicht eine Beschränkung der Haftung des Sensals für den Eingang des Kaufpreises (Pkt 12).
TE OGH 1984/10/23 4 Ob 116/84
Veröff: SZ 57/159 = JBl 1986,60 = DRdA 1986,424 (Csebrenyak)
RS0056299