Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0042926

Entscheidungsdatum

09.10.1984

Geschäftszahl

4Ob521/84; 7Ob594/94; 4Ob183/98k; 3Ob94/00w; 1Ob76/09x; 4Ob205/16z; 1Ob190/16x; 10Ob7/22k

Norm

KSchG §3 Abs3 Z1; ZPO §502 Abs4 Z1 HIII5

Rechtssatz

Die richtige Konkretisierung des allgemein gefassten Gesetzesbegriffes des "Anbahnens", ist dann zu prüfen, wenn aus der Judikatur noch nicht ohne weiteres die Lösung des zu entscheidenden Falles abzuleiten ist; die Aufnahme von Vorverhandlungen ist nämlich in den verschiedensten immer wiederkehrenden und damit nicht nur für den Einzelfall bedeutsamen Formen möglich.

Entscheidungstexte

TE OGH 1984-10-09 4 Ob 521/84

Veröff: SZ 57/152

TE OGH 1995-11-08 7 Ob 594/94

Vgl; Beisatz: Unter "Anbahnen" wird ein Verhalten verstanden, durch das dem Unternehmer gegenüber zum Ausdruck gebracht wird, man wolle in Vorverhandlungen zwecks Abschlusses eines bestimmten Geschäftes treten. Das Verhalten des Verbrauchers muss daher einen eindeutigen Schluss auf seine Initiative und die Bereitschaft zum Abschluss eines bestimmten Verbrauchergeschäftes zulassen. (T1)

TE OGH 1998-07-14 4 Ob 183/98k

Auch; nur: Die Aufnahme von Vorverhandlungen ist nämlich in den verschiedensten immer wiederkehrenden und damit nicht nur für den Einzelfall bedeutsamen Formen möglich. (T2)

Veröff: SZ 71/125

TE OGH 2000-11-29 3 Ob 94/00w

Vgl; Beis wie T1

TE OGH 2009-05-05 1 Ob 76/09x

Vgl auch; Beisatz: Lässt sich die im Revisionsverfahren entscheidungsrelevante Frage des kongruenten Anbahnens anhand der in Judikatur und Lehre entwickelten Kriterien beantworten, schließt dies das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage grundsätzlich aus. (T3)

TE OGH 2016-10-25 4 Ob 205/16z

Auch; Beis wie T3

TE OGH 2017-03-16 1 Ob 190/16x

Auch; Beis wie T1; Beis wie T3; Veröff: SZ 2017/34

TE OGH 2022-05-24 10 Ob 7/22k

Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Kongruente Anbahnung durch den Verbraucher, indem dieser (über einen ihm zuzurechnenden Dritten) einem Unternehmen ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet. (T4)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0042926