Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.09.1984

Geschäftszahl

4Ob384/83; 4Ob341/84; 4Ob243/03v

Norm

UWG §2 D1;

Rechtssatz

In der Waschmittelindustrie werden Veränderungen (Verbesserungen) der Erzeugnisse so häufig mit dem Schlagwort "Das neue ....."

angekündigt, daß das Publikum dieser Abgabe nicht die Bedeutung einer tiefgreifenden Veränderung des Erzeugnisses beimißt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1984/09/20 4 Ob 384/83

Veröff: ÖBl 1984,70

TE OGH 1984/06/26 4 Ob 341/84

Ähnlich; Beisatz: Messeaktion (T1) Veröff: ÖBl 1984,153

TE OGH 2004/01/20 4 Ob 243/03v

Beisatz: Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass auch andere Angaben nicht wörtlich oder gar nicht ernst genommen werden. (T2)

Rechtssatznummer

RS0078228